Neues Kommunales Haushaltsrecht
Ausgangslage
In den nächsten Jahren wird in der öffentlichen Verwaltung die Kameralistik durch die doppische Buchführung abgelöst.
Wesentliche Ziele des neuen Haushaltsrechts sind
- Verbesserung der Steuerung durch Verknüpfung von Produkten und Zielen mit Ressourcen
- Darstellung des Gesamtressourcenaufkommens und –verbrauchs
- Transparenz über die Ergebnisse der Verwaltungstätigkeit
- Vereinheitlichung des Rechnungswesens im „Konzern Kommune“
Die SIKOSA-Beratungsgesellschaft mbH gibt allgemeine Informationen und Erläuterungen, Hilfestellung, Beratung und Unterstützung bei den notwendigen Vorarbeiten und Überlegungen zur Umgestaltung des neuen Haushaltsrechtes.
Planung, Projektorganisation
- Beratung und Unterstützung bei der Planung des Projektes
- Einrichtung der Projektorganisation
- Standortbestimmung
- Projektablaufplanung
- Festlegung der Ziele und Gestaltungsregeln
Handlungsfelder
- Unter Berücksichtigung der im Neuen Kommunalen Haushaltsrecht geltenden Veranschlagungs-, Ansatz-, Bewertungs- und Abschreibungsregeln Schaffung der Voraussetzungen zur Aufstellung
- eines Ergebnisplanes und einer Ergebnisrechnung
(Ergebnisplan = Planungsinstrument
Ergebnisrechnung = doppische Erfolgsrechnung) - eines Finanzplanes und einer Finanzrechnung
- einer Bilanz (Ausweisen des Vermögens, der Verbindlichkeiten und des Eigenkapitals)
- Einbeziehung der Kosten- und Leistungsrechnung im Neuen Kommunalen Hauhaltsrecht
Leistungen
- Gliederungsprinzip des neuen kommunalen Haushaltsplanes ist eine produktorientierte Darstellung
- Unterstützung bei der Definition von Produkten; Gliederung in Produktklasse, Produktbereiche, Produktgruppen, Produkten nach Produktrahmenplan
- Beratung bei der Erfassung und Bewertung des Vermögens und der Verbindlichkeiten als Voraussetzung für die Erstellung einer Bilanz
- Entwicklung eines Kontenplanes für die Kontierung der Erträge und Aufwendungen im Rahmen der Ergebnisrechnung und eines Kontenplanes für die Einzahlungen und Auszahlungen im Rahmen der Finanzrechnung / Abgleich der Kontennummerierungen
- Hilfestellung bei der Aufstellung des Inventars (umfasst die im Rahmen der Inventur ermittelten Vermögensgegenstände und Schulden detailliert nach Art, Menge und Wert)
- Hinweise und Verfahrensregeln für die Aufstellung der Eröffnungsbilanz
- Unterstützung bei Ansatz, Bewertung und Abschreibung von Vermögen (Aktiva) und bei der Struktur der Passivseite der Bilanz
- Erläuterungen und Informationen zur Aufstellung des Konzernberichtes (Kommunaler Konzernabschluss)