Einrichtung von Bürgerbüros

  1. Entwicklung der Zielkonzeption für das Bürgerbüro
  2. Herbeiführung eines Beschlusses des Gemeinderates zur Einrichtung eines Bürgerbüros und Beschlussfassung über die Zielkonzeption
  3. Ggf. Einrichtung einer Projektgruppe
  4. Erfassung der Aufgaben, die im Bürgerbüro erledigt werden sollen
  5. Organisatorische Einrichtung der Organisationseinheit einschließlich Stellenbildung  und Einordnung in die Gesamtstruktur der Verwaltung
  6. Änderung der organisatorischen Pläne in der Ablauforganisation einschließlich Durchführung der Stellenbeschreibungen
  7. Festlegung der Kompetenzen der Stelleninhaber und deren Qualifikation (Ausbildung und Fortbildung, insbesondere im Bereich Bürger und Verwaltung, und Darstellung der Konzeption und der Philosophie eines Bürgerbüros)
  8. Regelung der Ablauforganisation (u. a. Öffnungszeiten und Verbindung zu den Facheinheiten, soweit keine abschließende Sachbearbeitung im Bürgerbüro erfolgt)
  9. Festlegung der Räumlichkeiten für das Bürgerbüro und ggf. Beteiligung von Architekten, soweit Umbaumaßnahmen erforderlich sein sollten.
  10. Soweit gewünscht, Mitwirkung bei der Auswahl des Personals für das Bürgerbüro
  11. Durchführung von Schulungsmaßnahmen zur Fortbildung des Personals und zur Vorbereitung auf die Aufgabenübernahme
  12. Präsentation des Bürgerbüros vor dem Gemeinderat und soweit erforderlich Mitwirkung bei der Erstellung von Publikationen für die Öffentlichkeitsarbeit