Einrichtung von Bürgerbüros
- Entwicklung der Zielkonzeption für das Bürgerbüro
- Herbeiführung eines Beschlusses des Gemeinderates zur Einrichtung eines Bürgerbüros und Beschlussfassung über die Zielkonzeption
- Ggf. Einrichtung einer Projektgruppe
- Erfassung der Aufgaben, die im Bürgerbüro erledigt werden sollen
- Organisatorische Einrichtung der Organisationseinheit einschließlich Stellenbildung und Einordnung in die Gesamtstruktur der Verwaltung
- Änderung der organisatorischen Pläne in der Ablauforganisation einschließlich Durchführung der Stellenbeschreibungen
- Festlegung der Kompetenzen der Stelleninhaber und deren Qualifikation (Ausbildung und Fortbildung, insbesondere im Bereich Bürger und Verwaltung, und Darstellung der Konzeption und der Philosophie eines Bürgerbüros)
- Regelung der Ablauforganisation (u. a. Öffnungszeiten und Verbindung zu den Facheinheiten, soweit keine abschließende Sachbearbeitung im Bürgerbüro erfolgt)
- Festlegung der Räumlichkeiten für das Bürgerbüro und ggf. Beteiligung von Architekten, soweit Umbaumaßnahmen erforderlich sein sollten.
- Soweit gewünscht, Mitwirkung bei der Auswahl des Personals für das Bürgerbüro
- Durchführung von Schulungsmaßnahmen zur Fortbildung des Personals und zur Vorbereitung auf die Aufgabenübernahme
- Präsentation des Bürgerbüros vor dem Gemeinderat und soweit erforderlich Mitwirkung bei der Erstellung von Publikationen für die Öffentlichkeitsarbeit
