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Veränderung kommunale Strukturen

  • Bildung einer Einheitsgemeinde
  • Bildung einer Verbandsgemeinde
  • Gründung eines Zweckverbandes
  • Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (Zweckvereinbarung)
  • Zusammenarbeit durch sonstige kommunale Zusammenschlüsse (z. B. Kommunale Arbeitsgemeinschaften, Partnerschaftsabkommen)
  • Wirtschaftliche Betätigung oder Auslagerung von Aufgaben in Eigenbetriebe, Anstalten des öffentlichen Rechts oder privatrechtliche Organisationsformen
  • Veränderungen in den Bereichen „Aufgaben, Personal, Organisation, Finanzen“
  • Modernisierungskonzepte für die kommunalpolitischen Gremien

 

Unsere Tätigkeit umfasst:

  • Fachgerechte Beratung
  • Durchführung von Organisationsuntersuchungen
  • Analyse der Haushalts- und Personalsituation
  • Vorbereitung der Verträge
  • Begleitung von erforderlichen Veränderungen in der Verwaltung
  • Unterrichtung der Mitarbeiter und der Bevölkerung
  • Kontaktaufnahme mit der Aufsichtsbehörde und den kommunalen Spitzenverbänden
  • Pressearbeit
  • Teilnahme an den Sitzungen der Gremien
  • Mediation